Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG (kein Ausweis der Umsatzsteuer)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) über Dienstleistungen in den Bereichen:

Büro- und Organisationshilfe

Objekt-, Reinigungs- und Hausmeisterservice (ohne meisterpflichtige Tätigkeiten)

Kleinreparaturen

Promotions- und Verteilservices

Fahrzeug- und Alltagshilfe

Mobilitäts- und Begleitservice

Abweichende Bedingungen des AG finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsart und Leistungsumfang

(1) Der AN erbringt ausschließlich Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das individuell erstellte Angebot oder die schriftliche Beauftragung.

(3) Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie fachüblich ausgeführt.

 

3. Gewerberechtliche Abgrenzung

(1) Es erfolgt keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung.

(2) Büro- und Verwaltungstätigkeiten umfassen organisatorische Unterstützung, Dokumenten- und Formularhilfe ohne rechtliche Prüfung oder steuerliche Bewertung.

(3) Hausmeister- und Reparaturarbeiten beschränken sich auf einfache Instandhaltungs- und Kleinreparaturen. Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs- oder sonstigen zulassungspflichtigen Anlagen sind ausgeschlossen.

(4) Technikunterstützung erfolgt ausschließlich auf Anwender- und Einrichtungsebene.

(5) Pflege- oder medizinische Leistungen werden nicht erbracht.

 

4. Preise und Mehraufwand

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

(2) Die Kalkulation basiert auf normalem Zustand und üblichem Arbeitsaufwand.

(3) Bei starker Verschmutzung, verdeckten Mängeln, zusätzlichen Anforderungen oder unvorhersehbarem Mehraufwand ist der AN berechtigt, den tatsächlichen Mehraufwand nach Rücksprache gesondert zu berechnen.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der AG stellt sicher, dass alle notwendigen Zugänge, Informationen und Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung gegeben sind.

(2) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des AN.

 

6. Haftung – Allgemeine Regelung

(1) Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

7. Haftung bei Fahrzeugservice und Waschstraße

(1) Wird ein Fahrzeug im Auftrag des AG zu einer Waschstraße oder einem externen Reinigungsbetrieb verbracht, erfolgt die Reinigung durch einen Drittanbieter.

(2) Für Schäden, die ausschließlich durch den Betreiber der Waschstraße oder dessen Anlagen verursacht werden, haftet der AN nicht. Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Betreiber geltend zu machen.

(3) Der AN haftet nur für Schäden, die auf eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (z. B. unsachgemäße Fahrzeugführung).

 

8. Haftung bei Kleinreparaturen und Objektarbeiten

(1) Kleinreparaturen werden mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt.

(2) Für verdeckte Mängel, Materialermüdung, Vorschäden oder altersbedingte Defekte, die im Rahmen der Tätigkeit sichtbar oder ausgelöst werden, übernimmt der AN keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

(3) Der AG trägt die Verantwortung für die technische Eignung vorhandener Bauteile und Installationen.

 

9. Haftung bei Reinigungsarbeiten

(1) Reinigungsleistungen erfolgen unter Berücksichtigung üblicher Reinigungsmethoden.

(2) Für Schäden, die auf bereits vorhandene Materialschwächen, unsachgemäße Vorbehandlungen oder ungeeignete Oberflächen zurückzuführen sind, haftet der AN nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

10. Promotions- und Verteilservice

(1) Die Verteilung von Flyern oder Werbematerial erfolgt ausschließlich an den vom AG freigegebenen und zulässigen Stellen sowie im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

(2) Das Anbringen an Wänden, unzulässigen Flächen oder nicht genehmigten Bereichen ist ausgeschlossen.

(3) Als vertragsgemäße Leistung gilt die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Verteilaktion nach bestem Bemühen.

(4) Eine Garantie für den dauerhaften Verbleib oder die tatsächliche Annahme durch Dritte besteht nicht.

(5) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der beauftragten bzw. übernommenen Stückzahl.

 

11. Termine und Ausfall

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn kann eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet werden.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.

 

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des AN.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand: 02/2026

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